FAQ

Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen (Stand: März 2026).

 

Was ist die DAVO?

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Vorderer Orient (DAVO) ist eine unabhängige, gemeinnützige und wissenschaftliche Vereinigung, die sich der gegenwartsbezogenen Forschung, Lehre und Dokumentation zu Nordafrika, dem Nahen Osten und Westasien widmet. Die DAVO fördert interdisziplinären Austausch und internationale Zusammenarbeit. Unsere Mitglieder arbeiten in einem breiten Spektrum von Fachrichtungen – darunter Anthropologie, Arabistik, Geographie, Geschichte, Islamwissenschaft, Israelstudien, Iranistik, Judaistik, Kulturwissenschaften, Ökonomie, Osmanistik, Palästina-Studien, Politikwissenschaft und Turkologie sowie verwandte Disziplinen. Darüber hinaus beschäftigen sie sich mit daran anschließenden Themen wie antimuslimischem Rassismus, Antisemitismus, Migration, gesellschaftlichem Wandel und Wissenschaftsfreiheit in Forschung und Lehre.

 

Wer kann DAVO-Mitglied werden und wie?

Eine Mitgliedschaft können alle Personen und Institutionen beantragen, die die Ziele der Fachgesellschaft unterstützen und – sofern fachlich qualifiziert – bereit sind, an ihren wissenschaftlichen Aufgaben mitzuwirken. Dazu zählen unter anderem Wissenschaftler:innen, Studierende, Medienvertreter:innen, sowie Mitarbeiter:innen von politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und verwandten Bereichen.

Auf der Seite Mitgliedschaft finden Sie nähere Informationen zur Mitgliedschaft, sowie das Beitrittsformular als Word- und als PDF-Datei.

 

Welche Fächer sind in der DAVO vertreten?

Als interdisziplinäre Fachgesellschaft sind in der DAVO verschiedenste Fächer mit Bezug zu Nordafrika, dem Nahen Osten und Westasien vertreten, darunter Anthropologie, Arabistik, Geographie, Geschichte, Islamwissenschaft, Israelstudien, Iranistik, Judaistik, Kulturwissenschaften, Ökonomie, Osmanistik, Palästina-Studien, Politikwissenschaft und Turkologie.

 

Wann findet die jährliche Mitgliederversammlung statt?

Mindestens einmal jährlich findet die Mitgliederversammlung (MV) statt. Üblicherweise findet die MV im Rahmen des jährlichen DAVO-Kongresses statt. Seit der MV im September 2025 besteht die Möglichkeit, Mitgliederversammlungen auch online durchzuführen. Alle Mitglieder werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen über den Termin sowie die Tagesordnung informiert. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen.

 

Wo finde ich die aktuelle Satzung?

Die aktuelle Satzung ist auf der Seite Mitgliedschaft verlinkt.

 

Wie kann ich mich über die DAVO mit anderen Wissenschaftler:innen vernetzen und mich engagieren?

DAVO-Mitglieder haben vielfältige Möglichkeiten, sich zu vernetzen und aktiv mitzuwirken. Sie können an Veranstaltungen teilnehmen, sich in Arbeitsgruppen engagieren oder eigene Ideen einbringen. Vorschläge für Workshops, neue Formate, Aktivitäten oder Inhalte für die Website können jederzeit per E-Mail an info@davo1.de gesendet werden.

 

Wie fördert die DAVO Early Career Researchers?

Die Förderung von Early Career Researchers ist der DAVO ein besonderes Anliegen. Derzeit erfolgt sie insbesondere durch Werkstattgespräche im Rahmen des jährlich stattfindenden DAVO-Kongresses sowie durch die Verleihung des Dissertationspreises. Informationen und Bewerbungsfristen werden auf der Website und im Newsletter veröffentlicht.

Early Career Researchers sind zudem eingeladen, veröffentlichte Forschungsbeiträge an secretariat@davo1.de einzusenden, damit sie auf der Start-Seite hervorgehoben werden. Der DAVO-Vorstand möchte die Nachwuchsförderung weiter ausbauen. Anregungen für zusätzliche Aktivitäten oder neue Formate sind sehr willkommen – bitte senden Sie diese per E-Mail an info@davo1.de.

 

Wie kann ich eigene Forschung auf der DAVO-Website sichtbar machen?

Alle DAVO-Mitglieder sind dazu eingeladen, veröffentlichte Forschungsbeiträge an secretariat@davo1.de einzusenden, damit sie auf der Start-Seite hervorgehoben werden.

 

Wie positioniert sich die DAVO zu Wissenschaftsfreiheit?

Die akademische Freiheit ist für DAVO von grundlegender Bedeutung. Die DAVO hat per Mitgliederbeschluss im September 2024 ein Gremium für Wissenschaftsfreiheit (GfW) eingerichtet, dessen Mitglieder erstmals auf der Mitgliederversammlung im September 2025 gewählt wurden. Das Ziel ist es, die akademische Freiheit in Forschung, Studium und Lehre der gegenwartsbezogenen Forschung zu Nordafrika, dem Nahen Osten und Westasien im mehrheitlich deutschsprachigen Raum und überall auf der Welt zu beobachten und zu verteidigen. Mehr Informationen zum DAVO-GfW sind unter Paragraph 16 der DAVO-Satzung zu finden sowie auf unserer Website: https://davo1.de/de/home/gfw/. Sie können das GfW unter folgender Adresse kontaktieren: academicfreedom@davo1.de.

 

Warum diskutiert die DAVO über eine Namensänderung?

Zahlreiche Mitglieder haben eine Umbenennung der DAVO angeregt, weil die Bezeichnung “Vorderer Orient” als veraltet und unpräzise gilt. Insbesondere den Bestandteil „Orient“ sehen viele aufgrund der historisch kolonialen Prägung als problematisch. Eine Namensdiskussion hat unter anderem im Rahmen des Open Spaces auf der Mitgliederversammlung im September 2025 stattgefunden.

Der Vorstand arbeitet derzeit an einem partizipativen Verfahren, das zu einem neuen Namen und Kürzel führen soll. Die Namensänderung muss abschließend von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

Welche Grundsätze leiten das wissenschaftliche und kollegiale Miteinander in der DAVO?

DAVO-Vorstand und -Beirat erarbeiten derzeit einen Code of Conduct. Darin verpflichtet sich die DAVO, Gleichberechtigung, Diversität, Respekt und Inklusion in allen Aktivitäten und Interaktionen zu fördern. Eine inklusive wissenschaftliche Gemeinschaft gilt als entscheidend für offenen intellektuellen Austausch und die Weiterentwicklung von Wissen.

 

Was ist BDS und wie steht die DAVO dazu?

BDS steht für Boycott, Divestment, and Sanctions. Es handelt sich um eine gewaltfreie zivilgesellschaftliche Bewegung, die politischen und wirtschaftlichen Druck auf Staaten ausübt, die gravierend gegen das internationale Recht verstoßen. Aktuell fordert die Bewegung – darunter PACBI (Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel) – insbesondere Boykott und Sanktionen gegenüber dem Staat Israel aufgrund der Illegalität der gesamten israelischen Besatzung von palästinensischem Gebiet, der Verletzung des Verbots von Segregation und Apartheid (Art. 3 UN-Antirassismuskonvention), der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes und des laufenden Völkermords in Gaza (vgl. IGH-Gutachten 2024, International Association of Genocide Scholars Resolution, UN Independent Commission 2025). Konkret ist damit zum Beispiel die Forderung verbunden, Kooperationen mit dem Staat Israel oder mit seinen mitverantwortlichen Institutionen (z.B. Universitäten) auszusetzen und vom Staat Israel geförderte Veranstaltungen und Forschungsprogramme nicht in Anspruch zu nehmen. Es gibt aktuell Boykott-Aufrufe auch gegen andere Länder, die gravierend gegen internationales Recht verstoßen, wie die Vereinigte Arabische Emirate (s. hier).

Die DAVO hat sich – im Gegensatz zu internationalen Fachgesellschaften wie der British Middle Eastern Studies Association (BRISMES), der European Association of Social Anthropologists (EASA) oder der Middle East Studies Association (MESA) – bislang nicht für ein Aussetzen von Kooperationen mit israelischen Institutionen ausgesprochen. Ein solcher Schritt würde einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfordern. Die eigenständige Positionierung von Mitgliedern zu BDS, PACBI oder ähnlichen Kampagnen (wie etwa der deutschen Uppsala-Erklärung) ist im Rahmen der grundsätzlichen Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit garantiert und unabhängig von einem etwaigen Mitgliederbeschluss.